Aktuelles

Wir arbeiten für Sie weiter!

Sonntag, 29.03.2020

Da wir diese Woche einige Anfragen zu diesem Thema hatten, hier eine kurze Info:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen neuen Paragrafen 2a „Sonderregelung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ in die Heilmittel-Richtlinie Ärzte (HeilM-RL) und in die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) eingefügt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 9. März und dem 31. Mai 2020:

Ärzte und Zahnärzte dürfen Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls auch nach telefonischer Anamnese ausstellen und diese dann dem Patienten per Post zusenden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt/Zahnarzt den Patienten zuvor bereits wegen derselben Erkrankung unmittelbar persönlich untersucht hat.

Die Änderungen der HeilM-RL und der HeilM-RL ZÄ werden nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 9. März 2020 in Kraft treten.

Wir wünschen allen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Ihr Physioteam
Giacomo Aversente

Sonntag, 22.03.2020

Gemäß der heutigen Ansprache unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die physiotherapeutische Behandlung von Patienten mit einer vorliegenden ärztlich medizinischen Verordnung weiterhin möglich.

Physiotherapie ist ein wichtiges Element unseres Gesundheitswesens. Heilmittelpraxen sind für die ambulante Versorgung der Versicherten systemrelevant und damit flächendeckend unverzichtbar.

Die Türen unserer Praxis bleiben weiterhin geöffnet.

Bleiben Sie gesund, viele Grüße, Ihr Physioteam
Giacomo Aversente

Montag, 16.03.2020

Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben.

Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.

Die Allgemeinverfügungen beinhalten derzeit primär Regelungen für Bildungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne. Physiotherapiepraxen fallen nicht darunter. Die Behandlung von Patienten, die mit einer gültigen Verordnung in die Physiotherapiepraxis kommen, ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

Auch die Regelung, dass Fitnessstudios geschlossen bleiben müssen, bezieht sich nicht auf den Trainingsbereich in Physiotherapiepraxen.

Viele Grüße
Ihr Physioteam
Giacomo Aversente